Einfriedungsheck Ballum - VVV Ameland

Einfriedungsheck

Bevor Ameland ab 1910 durch Deiche vor dem Wattenmeer beschützt wurde, hatte man die Felder außerhalb des Dorfes in Außenweide "De Grie" und die Innenweide "De Miede" verteilt. Die Innenweide wurde als Grasland benutzt und war ab 1770 Privatbesitz, die Außenweide als Weide im gemeinschaftlichen Besitz. Das Einfriedungsheck sorgte dafür, dass das loslaufende Vieh von der Außenweide nicht ins Dorf laufen konnte.

Die Markgenossenschaft von Ballum
Um zu verhindern, dass streunendes Vieh auf die innere Weide gelangte, wurden diese Heuwiesen durch kleine, steil nach außen gebaute Viehdämme aus Grassoden geschützt. Auf der Wattenmeerseite dienten diese Deiche auch als Seedeiche und waren höher und mit Seegras verstärkt. Jeder Hof des Dorfes hatte ein Anrecht auf ein Stück Land an verschiedenen Stellen in der Miede; dieses Recht wurde bis 1770 regelmäßig alle sechs oder zwölf Jahre geteilt. Nach 1770 wurde das Land in der Miede nicht mehr umverteilt, so dass jeder das gleiche Stück Land besaß. Jeder, der ein Recht an der Teilung der Miede hatte, hatte auch das Recht sein Vieh auf der gemeinschaftlichen Außenweide grasen zu lassen. 

Bei Unwettern wurde die äußere Wiese regelmäßig von der Flut überschwemmt, wodurch sich eine fruchtbare Schlammschicht ablagerte. In dieser alten Außenwiese finden wir also den Klei, der im Inneren der Deiche nicht oder kaum vorkommt. Daraus lässt sich schließen, dass die Seedeiche um das 14. Jahrhundert herum gebaut wurden, weil sich das Wattenmeer in dieser Zeit ausdehnte und das Land bedrohte. Diese Deiche befinden sich auf der Südseite der Miede, wo die Überschwemmungsgefahr am größten ist. Die Viehdeiche finden sich entlang der Dörfer und sogar in den Dörfern, in denen sie entstanden sind. Sie dienten nur dazu, das Vieh von den inneren Weiden, aber auch von den überall verstreuten Ackerflächen bis ins Dorf abzuwehren.  

Der Freigang
Im Winter konnte die äußere Wiese wegen der Überschwemmungsgefahr nicht als gemeinsame Weide genutzt werden. Als Mitte September das letzte Heu von der inneren Wiese geerntet wurde, war dies der Ort, an dem der "Freigang" galt. Das Vieh konnte dann gefahrlos auf die innere Wiese laufen. Der Freigang dauerte bis Dezember, als das Vieh in Ställen untergebracht wurde. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Ackerflächen bis zum Dorf durch kleine Dämme gegen streunendes Vieh geschützt werden mussten. Auf diesen Feldern wurden Erbsen, Bohnen, Hafer, Gerste und anderes Gemüse angebaut.

Die Aufsicht
Die Verantwortung für die Sicherheit und damit die Instandhaltung der Seedeiche lag bei den Bauern oder zumindest bei denen, die Rechte oder Grundstücke in der Markgenossenschaft, also in der "Miede", hatten.

Die Deiche wurden aus Grassoden und Seegras gebaut. Die Soden durften von der Allmende, dem Weideland, gestochen werden, wodurch hier große unbebaute Flächen entstanden. Die Deichinspektion fand jährlich im September, nach der Ernte und vor Beginn der Winterstürme, statt und wurde von den Aufsehern durchgeführt.

Die Aufseher, bis zum 19. Jahrhundert Richter genannt, wurden in regelmäßigen Zeiträumen aus der bäuerlichen Bevölkerung gewählt. In Hollum wurden 6 Aufseher eingesetzt, in Ballum waren es 3. Die Instandhaltung der Deiche war eine Pflicht der Markengenossen, die Vorschriften, die die Bauern und Aufseher zu beachten hatten, waren im Deichbuch detailliert beschrieben.  

Das Deichbuch aus 1838
In dem Deichbuch wird die Aufteilung der Grundstücke in der Miede beschrieben. Es enthält außerdem 42 Regeln, die von den Landwirten zu befolgen sind, sowie 21 Artikel mit Anweisungen für die Aufseher. In dieser Anleitung ist unter anderem festgelegt, dass die inneren Deiche eine Höhe von 1 Elle und 60 Zoll über dem Deichfuß haben müssen. Die wasserhaltenden Deiche müssen eine Höhe von 2 Ellen und 50 Zoll über dem Meeresspiegel haben. Anmerkung: Obwohl das metrische System eingeführt worden war, wurde ein Meter noch als Elle und ein Zentimeter als Zoll oder Daumen bezeichnet. Die Höhe betrug also ca. 1,60 m bzw. 2,50 m. 

Die Flurbereinigung
Die erste freiwillige und einfallsreichste Flurbereinigung in den Niederlanden war die der Ballumer Miede. Die kleinen Weideländer der ursprünglichen Aufteilung waren durch Vererbung und Verkauf so klein geworden, dass sie nicht mehr praktikabel waren. Im Jahr 1916 war die Miede, die insgesamt 190.1363 Hektar umfasste, in 3.659 Parzellen aufgeteilt. Die durchschnittliche Größe einer Heuwiesenparzelle betrug 520 m². Nachdem die Parzellen 1770 jedem Markgenosse als Dauereigentum zugeteilt worden waren, hatte jeder ein Stück Land, das über die gesamte Miede verstreut war. In der Ballumer Miede gab es keine Straßen oder Wege, so dass man sein Grundstück über ein anderes Grundstück erreichen musste. Auf Initiative der Nederlandsche Heide Maatschappij wurde diese schwierige Situation durch eine Neuverteilung der Grundstücke, d.h. durch eine Flurbereinigung, beendet. Im Rahmen der Flurbereinigung wurden einige Wege und Straßen gebaut und ein gutes Entwässerungssystem eingerichtet. Die 3.659 Parzellen wurden in der neuen Struktur auf 219 Parzellen mit einer durchschnittlichen Größe von 7.636 m² reduziert.

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