Getreidemühle "De Eendragt"
Diese Mühle wurde bereits 1585 auf den Seekarten von Albert van Haeyen erwähnt, war aber vermutlich älter. Sie bestimmte jahrelang das flache Landschaftsbild zwischen Ballum und Hollum. Die Bockwindmühle (auch Ständermühle, Kastenmühle oder Deutsche Windmühle) ist der älteste Windmühlentyp in Europa.
Am 22. November 1596 wurde durch den Herrn von Ameland, Sicco van Cammingha, Patent an Pieter Everts erteilt, um die Bockmühle in Betrieb zu nehmen. Die Mühle „De Eendragt“ (die Eintracht) wurde als Getreidemühle benutzt. Verschieden Getreidesorten wurden verarbeitet, so wie Gerste, Hafer, Roggen und auch Buchweizen. Die Mühle stand im Dienst von der Bevölkerung und war für sie von Lebensbelang, da die Lebensmittelversorgung zum größten Teil von der Getreideproduktion abhing.
"De Eendragt" funktionierte bis 1840. Dann wurde sie abgerissen und wurde in Hollum eine neue Mühle gebaut.
Eine Mühle wurde patentrechtlich geschützt
Man konnte eine Mühle nur mit einem Patent des Herrn von Ameland "haben und behalten". In dem erteilten Patent heißt es unter anderem: Es ist verboten, dass jemand anderes Mehl mahlt, weder mit einer Handmühle noch mit einem Göpelwerk oder einem anderen Mahlwerkzeug. Auch durfte ein Grützenhersteller keine Grütze von außerhalb Amelands einführen. Das Patent sah ferner vor, dass die Bewohner vom Ballumer Schloss kostenlos mahlen durften. Die Kosten für das Patent betrugen 30 Karolusgulden pro Jahr, die an den Herrn von Ameland zu zahlen waren. De Eendragt stand an der Westseite von Ballum, nahe der "Grenze" zwischen Hollum und Ballum, und etwas weiter in Richtung Hollum befand sich der Galgen.
Das Ende der Ballumer Mühle
Solange die Mühle in Ballum noch in Betrieb war, konnte keine andere Mühle errichtet und in Betrieb genommen werden. Mehrere frühere Versuche waren gescheitert, weil das Patentrecht zugunsten der Mühle von Ballum noch in Kraft war. Im Jahr 1840 kauften Willem Hendriks de Boer und Job Dirks Visser De Eendragt und das Haus mit Scheune für die Summe von 1.225 Gulden mit der Absicht, die Mühle abzureißen. Danach bauten sie in Hollum eine neue Getreidemühle, eine Holländermühle mit dem Namen „De Verwachting“ (Die Erwartung).
Das Patent der Ballumer Mühle
Das oben genannte Patent ist in den Nassau-Archiven zu finden. Dieses alte, von Sicco van Cammingha am 22. November 1596 ausgestellte Patent wurde am 30. Mai 1685 in das Hypothekenbuch von Ameland eingetragen. In diesem Patent werden die folgenden Bestimmungen nacheinander beschrieben;
- Das Mahlen seiner Mühle wird Pieter Everts, dem treuen Untertan und heutigen Besitzer der Mühle, übertragen und patentiert.
- Diese Mühle soll alles mahlen, was auf Ameland gemahlen werden soll.
- Andere Mühlen wie Windmühlen, Göpelwerke oder andere Mahlwerkzeug dürfen nicht verwendet werden.